Kurz zusammengefasst
- Du bezahlst deinen Strom im Voraus: Der monatliche Abschlag wird in aller Regel zu Monatsbeginn für den laufenden Monat abgebucht, also bevor du den Strom überhaupt verbraucht hast.
- Abgerechnet wird dagegen im Nachhinein. Erst die Jahresabrechnung vergleicht den tatsächlichen Verbrauch mit der Summe deiner Abschläge.
- Es gibt 11 oder 12 Abschläge im Jahr. Bei 11 ersetzt die Jahresabrechnung die Zahlung im zwölften Monat.
- Die Höhe beruht auf dem Vorjahresverbrauch oder ist geschätzt nach Wohnfläche und Personenzahl, sie ist also nie exakt.
- Du kannst den Abschlag anpassen lassen, wenn er nicht zu deinem Verbrauch passt. Zwei Zählerstände genügen, um das vorab zu prüfen.
Ja, du bezahlst deinen Strom im Voraus. Genauer gesagt gilt beides: Den Abschlag überweist du vorab, üblicherweise zu Beginn des Monats für genau diesen Monat. Abgerechnet wird dagegen im Nachhinein, nämlich einmal im Jahr, wenn feststeht, wie viele Kilowattstunden tatsächlich durch deinen Zähler gelaufen sind. Diese Zweiteilung erklärt fast alle Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Vorauszahlung und Abrechnung sind verschiedene Dinge
Der häufigste Denkfehler ist, Abschlag und Rechnung für dasselbe zu halten. Sie liegen aber zeitlich auseinander:
- Der Abschlag ist eine Anzahlung auf einen Verbrauch, der noch gar nicht entstanden ist. Er beruht auf Schätzungen und ist deswegen nie genau.
- Die Jahresabrechnung ist die eigentliche Rechnung. Sie kommt nachträglich und rechnet mit tatsächlichen Zählerständen.
Darum kann es sein, dass du ein ganzes Jahr pünktlich gezahlt hast und doch eine Nachzahlung bekommst. Nicht weil du zu wenig überwiesen hast, sondern weil die Schätzung zu Beginn zu niedrig war.
Warum überhaupt im Voraus?
Für die Vorauszahlung gibt es zwei Gründe, und beide haben etwas für sich.
Für dich verteilt sie die Kosten. Ohne Abschläge bekämst du einmal jährlich eine Rechnung über den gesamten Jahresverbrauch, einen Betrag, den viele Haushalte nicht auf einen Schlag stemmen könnten. Die monatliche Rate macht die Ausgabe planbar.
Für den Versorger ist sie eine Vorfinanzierung. Er kauft Strom ein, zahlt Netzentgelte und führt Steuern und Abgaben ab, lange bevor er dein Geld sieht. Die Abschläge finanzieren diesen Vorlauf und halten ihn lieferfähig.
Wann wird der Abschlag abgebucht?
In aller Regel monatlich zu Beginn des Monats, also am ersten oder in den ersten Werktagen. Der Termin ergibt sich aus deinem Vertrag oder dem Abschlagsplan, den dir dein Versorger nach Vertragsabschluss zuschickt.
Wie das Geld fließt, hängt davon ab, was du eingerichtet hast:
- Lastschrift: Der Versorger zieht selbst ein. Du brauchst nichts zu tun, musst aber auf ausreichende Deckung achten, weil Rücklastschriften Gebühren kosten.
- Dauerauftrag oder Überweisung: Du bist selbst für den Termin verantwortlich. Hier lohnt es sich, den Dauerauftrag nach jeder Änderung des Abschlags zu prüfen, sonst zahlst du weiter den alten Betrag.
Monatlich ist der Normalfall, aber nicht der einzige. Je nach Anbieter und Vertrag sind auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen möglich.
Wie oft zahlst du pro Jahr, 11 oder 12 Mal?
Beide Modelle sind verbreitet, und welches gilt, entscheidet dein Versorger:
- 12 Abschläge: Du zahlst in jedem Monat, die Jahresabrechnung kommt zusätzlich und wird gesondert verrechnet.
- 11 Abschläge: In einem Monat entfällt die Zahlung, weil stattdessen die Jahresabrechnung kommt. Der eine oder andere Anbieter spricht dann vom zwölften oder dreizehnten Monat, je nachdem, wie er zählt.
So kommt es auch, dass viele nach einem zahlungsfreien Monat fragen. Das hängt schlicht am Modell deines Versorgers, und ein Blick in den Abschlagsplan klärt es in einer Minute. Die Zahl der Abschläge ist außerdem für die Rechnung wichtig: Sie bestimmt, durch wie viele Monate die Jahreskosten geteilt werden.
Wie kommt die Höhe zustande?
Der Abschlag ist keine willkürliche Zahl, sondern so berechnet:
Monatlicher Abschlag = (Jahresverbrauch in kWh mal Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr) geteilt durch die Zahl der Abschlagsmonate.
Er deckt damit beide Teile deines Tarifs ab: den Arbeitspreis in Cent je verbrauchter Kilowattstunde und den Grundpreis, einen festen Betrag für Zähler, Abrechnung und Verwaltung, der unabhängig vom Verbrauch anfällt.
Woher dieser angesetzte Jahresverbrauch stammt, macht den Unterschied aus. Bei einem bestehenden Vertrag ist es der Vorjahresverbrauch. Bei einem Umzug oder wenn du einen neuen Vertrag abschließt, hat der Versorger diesen Wert nicht und schätzt ihn anhand der Wohnfläche und der Zahl der Personen im Haushalt. Diese Schätzung kann deutlich danebenliegen, etwa wenn du sparsamer lebst als der Schnitt oder umgekehrt ein Elektroauto lädst. Wie du deinen eigenen Wert herausfindest, zeigt der Stromabschlag-Rechner.
Was mit deinen Vorauszahlungen bei der Jahresabrechnung passiert
Einmal im Jahr zieht dein Versorger Bilanz, häufig im Frühjahr oder zum Jahrestag des Vertragsbeginns. Auf der Jahresabrechnung stehen einander gegenüber: die Summe aller Abschläge, die du gezahlt hast, und die tatsächlichen Kosten aus deinem abgelesenen Verbrauch.
- Du hast mehr verbraucht als vorausgezahlt: Es kommt zur Nachzahlung. Die Zahlungsfrist steht auf der Rechnung und beträgt üblicherweise zwischen 14 und 30 Tagen nach Erhalt.
- Du hast weniger verbraucht: Du bekommst ein Guthaben, das sich auszahlen oder mit den nächsten Abschlägen verrechnen lässt.
In beiden Fällen passt der Versorger meist zugleich die Abschläge für das kommende Jahr an, weil der neue Verbrauchswert nun bekannt ist.
Was du selbst steuern kannst
Du bist der Schätzung nicht hilflos ausgeliefert. Drei Dinge kannst du tun.
- Den Zählerstand regelmäßig selbst ablesen. Das ist die Voraussetzung für alles andere. Ein Foto vom Zählerwerk mit sichtbarer Zählernummer kostet nichts und ist im Streitfall ein starkes Argument, etwa wenn eine Ablesung geschätzt wurde und dir zu hoch vorkommt.
- Den Abschlag anpassen lassen. Merkst du unterjährig, dass dein Verbrauch ansteigt, kannst du beim Versorger eine Erhöhung beantragen und verteilst den Mehrbetrag so auf die übrigen Monate, statt ihn am Jahresende auf einmal zu zahlen. Umgekehrt gilt: Ein dauerhaft zu hoher Abschlag ist ein zinsloses Darlehen an deinen Versorger, das du mit einer Senkung beenden kannst.
- Preisänderungen im Auge behalten. Erhöht dein Versorger die Preise, muss er dich vorher darüber unterrichten, und dir steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Die genaue Ankündigungsfrist und die Frist für die Sonderkündigung stehen in deinem Vertrag und in dem Schreiben selbst. Eine Preiserhöhung zieht praktisch immer auch einen höheren Abschlag nach sich.
Ob dein aktueller Abschlag noch passt, musst du nicht bis zur Jahresabrechnung offenlassen. Zwei Zählerstände genügen, damit die Abschlag-Prognose deinen bisherigen Verbrauch hochrechnet und dir zeigt, ob am Jahresende eine Nachzahlung oder ein Guthaben steht.
Fazit
Strom bezahlst du im Voraus, abgerechnet wird nachher. Der Abschlag ist eine Anzahlung auf eine Schätzung, die Jahresabrechnung ist die Korrektur mit echten Zählerständen. Wer diesen Unterschied kennt, versteht auch, warum eine Nachzahlung kommen kann, obwohl alles pünktlich bezahlt wurde. Prüfe mit zwei Ablesungen und der Abschlag-Prognose, ob deine Vorauszahlung zum Verbrauch passt, und lass sie gegebenenfalls anpassen.