Stromnachzahlung: prüfen, in Raten zahlen und Fristen kennen

Stromnachzahlung erhalten? So prüfst du die Rechnung auf Fehler, welche Fristen gelten und wie du eine Ratenzahlung vereinbarst, wenn das Geld gerade fehlt.

Kurz zusammengefasst

  • Eine Nachzahlung entsteht, wenn deine Abschläge zusammen weniger ergeben haben als dein tatsächlicher Verbrauch gekostet hat.
  • Prüfe zuerst die Zählerstände. Wurde geschätzt statt abgelesen, fällt die Schätzung oft zu hoch aus.
  • Die Zahlungsfrist steht auf der Rechnung und liegt üblicherweise bei 14 bis 30 Tagen.
  • Reicht das Geld nicht, melde dich sofort beim Versorger und frage nach Ratenzahlung. Wer wartet, verliert Spielraum.
  • Bei Zweifeln schriftlich widersprechen und den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen.

Eine Stromnachzahlung bedeutet, dass deine monatlichen Abschläge im vergangenen Jahr zu niedrig angesetzt waren. Der Versorger fordert die Differenz nach. Bevor du zahlst, lohnt sich ein prüfender Blick, denn fehlerhafte Abrechnungen sind keine Seltenheit. Und selbst wenn der Betrag stimmt, musst du ihn nicht zwangsläufig auf einen Schlag begleichen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum überhaupt eine Nachzahlung entsteht

Dein Abschlag beruht auf einer Schätzung, meist auf dem Verbrauch des Vorjahres. Weicht die Wirklichkeit davon ab, entsteht am Jahresende eine Lücke. Zwei Ursachen erklären fast alle Fälle.

  • Der Verbrauch ist gestiegen. Homeoffice, eine weitere Person im Haushalt, ein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder ein alter Kühlschrank, der mehr zieht als gedacht.
  • Die Preise sind gestiegen. Erhöht der Versorger den Arbeitspreis mitten im Abrechnungsjahr, wächst die Rechnung, ohne dass sich dein Verhalten geändert hat.

Wie sich die Rechnung im Einzelnen zusammensetzt und wie du sie Schritt für Schritt nachrechnest, steht im Beitrag Strom-Jahresabrechnung selbst berechnen. Dort geht es ums Rechnen, hier um deine Möglichkeiten danach.

Prüfe die Rechnung, bevor du zahlst

Geh die folgenden Punkte durch, bevor du überweist. Ein einziger falscher Zählerstand kann dreistellige Beträge verschieben.

  1. Zählerstände vergleichen. Stimmen Anfangs- und Endstand auf der Rechnung mit dem überein, was dein Zähler zeigt oder was du selbst notiert hast?
  2. Auf Schätzungen achten. Steht auf der Rechnung ein Hinweis wie „geschätzt“ oder „rechnerisch ermittelt“, wurde nicht abgelesen. Solche Schätzungen fallen häufig zu hoch aus. Lies den echten Stand ab und melde ihn, dann muss korrigiert werden.
  3. Preise gegen den Vertrag halten. Entsprechen Arbeitspreis und Grundpreis dem, was vereinbart war? Gab es eine Erhöhung, muss sie rechtzeitig angekündigt worden sein.
  4. Abschläge nachzählen. Sind alle geleisteten Zahlungen abgezogen? Rechne selbst nach, wie viele Abschläge du tatsächlich überwiesen hast. Je nach Versorger sind es 11 oder 12 im Jahr.
  5. Boni suchen. Ein zugesagter Neukunden- oder Wechselbonus muss in der Abrechnung auftauchen. Fehlt er, fehlt oft ein dreistelliger Betrag.
  6. Abrechnungszeitraum prüfen. Umfasst er wirklich zwölf Monate, oder wurde ein längerer Zeitraum abgerechnet?

Für die Gegenrechnung brauchst du nur Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis. Das erledigt der Stromkosten-Rechner in wenigen Sekunden.

Welche Fristen gelten

Vorgang Frist
Zustellung der Jahresabrechnung spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, bei monatlicher Abrechnung 3 Wochen
Zahlung der Nachforderung üblicherweise 14 bis 30 Tage nach Erhalt, genauer Termin steht auf der Rechnung
Verzug ohne genannte Frist in der Regel spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung
Verjährung der Forderung 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist

Zur Verjährung ein Beispiel. Eine Forderung aus dem Abrechnungsjahr 2022 verjährt üblicherweise mit Ablauf des Jahres 2025. Bekommst du also unerwartet eine sehr alte Rechnung, lohnt der Blick auf das Datum, bevor du zahlst.

Beim Verzug gilt eine Einschränkung, die viele übersehen. Damit die 30-Tage-Regel gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern automatisch greift, muss die Rechnung auf diese Folge hinweisen. Fehlt der Hinweis, tritt Verzug erst mit einer Mahnung ein.

Wenn das Geld nicht reicht

Der wichtigste Rat vorweg. Melde dich, bevor die Frist abläuft. Wer sich früh meldet, verhandelt aus einer besseren Position als jemand, dessen Rechnung bereits im Mahnlauf steckt.

Ratenzahlung vereinbaren. Ruf beim Versorger an oder schreib über das Kundenportal. Einen automatischen Anspruch auf Raten gibt es nicht, viele Anbieter gehen aber darauf ein. Deine Chancen steigen, wenn du einen konkreten Vorschlag machst und zeigst, dass du die Raten zusätzlich zu den laufenden Abschlägen tragen kannst. Lass dir die Vereinbarung schriftlich bestätigen.

Unterstützung bei geringem Einkommen. Beziehst du Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe, kann die Übernahme von Stromschulden beantragt werden, meist als Darlehen. Stell den Antrag so früh wie möglich und am besten noch in dem Monat, in dem die Rechnung fällig wird, weil der Bedarf zeitlich zugeordnet wird. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, klärt die zuständige Stelle.

Wenn der Versorger die Raten ablehnt. Das kommt vor, etwa wenn schon frühere Zahlungen offen sind. Gib dich damit nicht zufrieden, sondern frage nach einer Stundung, also einem späteren Zahlungstermin, oder nach einer Vereinbarung mit kleineren Raten über einen längeren Zeitraum. Bleibt es bei der Ablehnung, ist die nächste Adresse eine Beratungsstelle und nicht die Bank.

Kostenlose Beratung nutzen. Die Verbraucherzentralen und die Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände, etwa Caritas und Diakonie, beraten kostenlos und verhandeln in vielen Fällen auch mit dem Versorger. Diesen Weg solltest du vor jedem Kredit gehen. Ein Ratenkredit löst das Problem nicht, er verschiebt es und verteuert es, und genau daraus entsteht die Spirale, die aus einer einmaligen Nachzahlung dauerhafte Schulden macht.

Wenn eine Sperrandrohung kommt. Eine Unterbrechung der Versorgung ist an Voraussetzungen und Ankündigungsfristen gebunden und darf nicht bei jeder offenen Rechnung erfolgen. Kommt ein solches Schreiben, ist das der Moment, sofort Kontakt zum Versorger aufzunehmen und zusätzlich eine Beratungsstelle einzuschalten. Was im Einzelfall gilt, hängt von der Höhe des Rückstands und der Vertragsart ab.

Widerspruch und Zahlung unter Vorbehalt

Hast du bei der Prüfung Fehler gefunden oder begründete Zweifel, widersprich schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben. Nenne konkret, welche Position du beanstandest, etwa einen abweichenden Zählerstand.

Wichtig ist der zweite Schritt. Zahle den strittigen Betrag unter Vorbehalt, indem du das im Verwendungszweck und im Schreiben ausdrücklich vermerkst. Damit vermeidest du Verzug und Mahnkosten, gibst aber deinen Anspruch nicht auf. Bestätigt sich der Fehler, forderst du das Geld zurück.

Reagiert der Versorger nicht oder bleibt ihr uneinig, kannst du die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

So verhinderst du die nächste Nachzahlung

Eine Nachzahlung ist selten eine Überraschung, sie kündigt sich das ganze Jahr über an. Man muss nur hinsehen.

  1. Zählerstand regelmäßig notieren, mindestens einmal im Quartal. Zwei Stände genügen, um den Verbrauch pro Tag zu kennen.
  2. Früh hochrechnen. Die Abschlag-Prognose stellt deine bisherigen Abschläge dem gemessenen Verbrauch gegenüber und zeigt schon im Frühjahr, ob das Jahr auf eine Nachzahlung zuläuft.
  3. Abschlag selbst anpassen, sobald sich eine Lücke abzeichnet. Eine Erhöhung um 15 Euro im Monat ist leichter zu tragen als 180 Euro auf einmal. Wie du das durchsetzt, steht im Beitrag Stromabschlag ändern.
  4. Die Rechnung zum Vergleich nutzen. Sie enthält alles, was du für einen Tarifvergleich brauchst, also Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis. Welche Höhe zu deinem Verbrauch passt, zeigt der Stromabschlag-Rechner.

Fazit

Prüfe zuerst, ob die Nachzahlung überhaupt stimmt, allen voran die Zählerstände und einen zugesagten Bonus. Stimmt der Betrag und fehlt das Geld, sprich sofort mit dem Versorger über Raten, statt die Frist verstreichen zu lassen. Und damit sich das im nächsten Jahr nicht wiederholt, rechne mit zwei Zählerständen und der Abschlag-Prognose früh genug hoch, dann bleibt Zeit, den Abschlag in kleinen Schritten anzupassen.

Passende Rechner

  • Abschlag-Prognose (Strom und Gas): Kombiniertes Tool mit Umschalter: gezahlte Abschläge vs. tatsächlicher Verbrauch, Hochrechnung auf Nachzahlung oder Gutschrift bis Vertragsende.
  • Stromkosten-Rechner: Aus Verbrauch, Arbeits- und Grundpreis die Jahres- und Monatskosten berechnen.
  • Stromabschlag-Rechner: Gezahlte Stromabschläge dem tatsächlichen Verbrauch in kWh gegenüberstellen und auf Nachzahlung oder Gutschrift hochrechnen.

Häufige Fragen

Warum bekomme ich eine Stromnachzahlung?

Weil die Summe deiner Abschläge kleiner war als deine tatsächlichen Kosten. Meist steckt ein gestiegener Verbrauch dahinter, etwa durch Homeoffice oder neue Geräte, oder eine Preiserhöhung während des Abrechnungsjahres.

Wie lange habe ich Zeit, die Nachzahlung zu zahlen?

Üblicherweise 14 bis 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die genaue Frist steht auf der Rechnung selbst. Nennt sie keine, gerätst du in der Regel spätestens 30 Tage nach Erhalt in Verzug.

Kann ich eine Stromnachzahlung in Raten zahlen?

Oft ja. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht, viele Versorger lassen sich aber darauf ein. Wichtig ist, dass du die Raten zusätzlich zu den laufenden Abschlägen tragen kannst, und dass du dich früh meldest.

Wann verjährt eine Stromrechnung?

Nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Rechnung aus 2022 verjährt also üblicherweise Ende 2025.

Was tun, wenn die Nachzahlung falsch erscheint?

Schriftlich widersprechen und den strittigen Betrag nur unter Vorbehalt zahlen. So bleibst du zahlungsfähig und kannst das Geld zurückfordern, falls sich der Fehler bestätigt.

Was mache ich, wenn ich die Nachzahlung nicht zahlen kann?

Melde dich sofort beim Versorger und frage nach Ratenzahlung. Beziehst du Sozialleistungen, kommt eine Übernahme der Stromschulden durch Jobcenter oder Sozialamt in Betracht. Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale oder von Wohlfahrtsverbänden hilft kostenlos weiter.